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Sie dürfen nicht

  • Privatgrundstücke und Anbauflächen betreten
  • Blumen pflücken, die unter Naturschutz stehen; Zweige und Äste abreißen
  • Privatstege benutzen
  • in der Nähe von Wohnhäusern zelten. Nehmen Sie Rücksicht auf Bewohner.
  • jagen, Nester zerstören, entfernen oder ausnehmen.
  • Hunde dürfen in der Zeit vom 1.3.-20.8. nicht frei laufen
  • auf Felsen Feuer machen. Die entstandenen Schäden sind nie wieder zu beheben


Geben Sie acht!

  • Schließen Sie Tore, die Sie passiert haben, damit das Vieh nicht wegläuft
  • Seien Sie vorsichtig mit Feuer in der Natur. Stellen Sie sicher, dass das Feuer vollständig erloschen ist, bevor Sie den Lagerplatz verlassen. Bei Trockenheit wird das Feuermachen oft grundsätzlich verboten.

 

 

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