Preise & Buchung
Preise
Ferienhaus bis 4 Personen (siehe Text oben) |
Woche | 850,- € |
je weitere Person | Woche | 60,- € |
Endreinigung | einmalig | 90,- € |
Motorboot mit Außenborder |
Woche | 250,- € |
Bei Buchung nicht voller Wochen:
Haus je weitere Übernachtung 121,00 € bei max. 4 Personen
Boot je weiterer Tag 35,50 €
Ihren Reisetermin hier Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!
Bitte beachten!
Das Rauchen ist innerhalb des Hauses nicht gestattet. Dafür steht die überdachte Terrasse zur Verfügung.
Mietbedingungen und Allgemeines
Die Buchungswoche zählt immer von Samstag bis Samstag. Man kann das Haus ab ~ 14:00 Uhr beziehen und sollte bis ~ 10:00 Uhr abgereist sein, damit die Endreinigung vorgenommen werden kann.
Das Haus muss besenrein hinterlassen werden, das Geschirr gespült und der Müll entsprechend entsorgt. Eine Merkliste liegt im Haus aus.
Nach der Buchung, die mit einer Anzahlung einhergeht, erhalten Sie von mir eine schriftliche Bestätigung. Nach Zahlung der Restsumme, bis spätestens 6 Wochen vor Buchungsbeginn, erhalten Sie eine genaue Anfahrtsskizze und die Information, wo Sie den Schlüssel bekommen.
Kopfkissen und Oberbetten sind im Hause vorhanden. BETTBEZÜGE + LAKEN müssen jedoch mitgebracht werden, ebenso wie Hand- und Trockentücher. Bringen Sie Schlafsäcke mit, so vergessen Sie bitte nicht die BETTLAKEN! (1 x 1,80 m, 3 x 0,90 m, 1 x 1,20 m)
Bitte versuchen Sie Schwimmwesten in passenden Größen mitzubringen, wenn Sie Schiffspartien machen möchten. Zumindest für die Kinder. Der See ist nicht ungefährlich!
Haben Sie Besonderes vor, fragen Sie kurz an, ob man entsprechendes "Equipment" im Haus vorfindet. Das erspart Ihnen die Mühe etwas zu organisieren und zu packen.
Schäden
Sollten irgendwelche Schäden entstehen, bitten wir um kurze Benachrichtigung, damit der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann und dem Nachmieter keine Unannehmlichkeiten entstehen. Entsteht der Schaden aus Materialmüdigkeit, stehen wir selbstverständlich als Eigentümer dafür gerade.
Bei grober Fahrlässigkeit möchten wir Sie bitte den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden. Für kleinere Schäden, wie sie immer mal vorkommen, Gläser zerbrechen usw., steht eine kleine Spardose im Haus, die sich über Ihren Obolus freuen würde.
Personen
Das Ferienobjekt darf nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche zum Zeitpunkt der Buchungsbetstätigung angegeben wurden. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so dürfen wir alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so werden wir den Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird nicht zurückerstattet. Ändert sich die Personenzahl, dann setzen Sie mich bitte darüber in Kenntnis und ggf. erhöht sich der Mietpreis.
Grundstück
Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen und -mobilen auf dem Grundstück können wir nicht erlauben und haben das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so dürfen wir den Mietvertrag insgesamt mit sofortiger Wirkung kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird nicht zurückerstattet.
Bitte beachten Sie in Schweden das
Allmannsrättan - Jedermannsrecht
Sie dürfen
- sich frei in der Natur bewegen. Blumen, Beeren und Pilze pflücken
- auf/in Seen und Wasserläufen Boot fahren und baden
- für eine Nacht in Wald und Feld zelten, vorausgesetzt, Sie richten damit keinen Schaden an. Am besten fragen sie vorher um Erlaubnis
Natur
Während des Sommers muss man im und rund um das Ferienhaus mit Wespen, Fliegen, Zecken und anderen Insekten rechnen. Der Vermieter kann auch nicht für Spinngewebe in den Räumen oder Ameisen auf dem Grundstück haftbar gemacht werden. Bei größerem Insektenaufkommen muss der Besitzer unverzüglich benachrichtigt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Vermieter haftet auch nicht für Aktivitäten, die außerhalb der Grundstücksgrenzen stattfinden, wie z.B. Strassenbauarbeiten, Heuernte usw.