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Natur

Während des Sommers muss man in Schweden mit Wespen, Fliegen, Zecken und anderen Insekten in Ferienhäusern, Campingplätzen etc. rechnen. Auch Spinngewebe in den Räumen oder Ameisen auf dem Grundstück sind kein Grund Ferienhausvermieter haftbar zu machen. Bei größerem Insektenaufkommen muss der Besitzer unverzüglich benachrichtigt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Vermieter haftet auch nicht für Aktivitäten, die außerhalb der Grundstücksgrenzen stattfinden, wie z.B. Strassenbauarbeiten, Heuernte usw.

 

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